01 · Grundprinzip
Solidarprinzip: Beiträge werden nach Einkommen erhoben, Leistungen sind gesetzlich definiert.
01 · Grundprinzip
Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Selbstbeteiligung.
02 · Beitragslogik
Einkommensabhängiger Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
02 · Beitragslogik
Tarifabhängiger Beitrag, unabhängig vom Einkommen.
03 · Leistungsumfang
Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Anpassungen durch den Gesetzgeber möglich.
03 · Leistungsumfang
Vertraglich vereinbarte Leistungen, individuell zusammengestellt.
04 · Familie
Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden.
04 · Familie
Jede Person wird eigenständig versichert und zahlt einen eigenen Beitrag.
05 · Individualisierung
Wenig Gestaltungsspielraum, ergänzbar über Zusatzversicherungen.
05 · Individualisierung
Hoher Gestaltungsspielraum bei Leistungen und Selbstbeteiligung.
06 · Persönliche Faktoren
Gesundheitszustand spielt beim Zugang keine Rolle.
06 · Persönliche Faktoren
Gesundheitsprüfung ist Teil der Antragstellung.